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Gemäß der Satzung des HRC Gut Vogelbusch e.V. kann jede natürliche Person Mitglied des Vereins werden, die den Reitsport auf Gut Vogelbusch dauerhaft ausübt oder fördert und das Interesse an der Verwirklichung der Vereinszwecke besitzt. Die schriftliche Beitrittserklärung ist an den Geschäftsführer des Vereins, Herrn Robin Schäfer, zu richten. Nutzen Sie hierfür folgenden Aufnahmeantrag:  

 

 

Aufnahmeantrag HRC Gut Vogelbusch e.V. (2011).pdf Adobe Reader Logo

 

 

Laut Beschluss des Vorstandes vom 22.12.2010 wurden die Mitgliedsbeiträge ab dem Jahr 2011 wie folgt festgesetzt:

 

 

Jugendliche (bis 18 Jahre):

25 / Jahr 

Erwachsene:

50  / Jahr 

 

Einmalige Aufnahmegebühr für alle Vereinsmitglieder: 50

 

 

Die einmalige Aufnahmegebühr wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag unmittelbar nach Erhalt der Aufnahmebestätigung fällig. Hierbei erfolgt keine anteilige Verrechnung. Alle folgenden jährlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum 15.01. des laufenden Kalenderjahres fällig. Sämtliche Beiträge und Gebühren werden ausschließlich per Lastschriftverfahren eingezogen.

 

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Jahresende möglich. Die Kündigung ist schriftlich an den Geschäftsführer des Vereins zu richten.